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EmpCo in der Wohnungswirtschaft: typische Aussagen – und wie es besser geht

Ab 27. September 2026 gelten mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie neue und teilweise deutlich strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

„Nachhaltig.“ „Umweltfreundlich.“ „Energieeffizient.“ „Wir übernehmen Verantwortung.“

Ein Beitrag von Alexa Sprawe, Expertin für Projektmanagement

Solche Formulierungen stehen heute ganz selbstverständlich auf Websites, in Exposés, Imagebroschüren, Mieterzeitungen, Geschäftsberichten oder Kampagnen von Wohnungsunternehmen.

Ab 27. September 2026 gelten mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie neue und teilweise deutlich strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Das heißt aber nicht, dass Wohnungsunternehmen künftig nicht mehr über energetische Modernisierung, Klimaschutz, soziale Angebote oder lebenswerte Quartiere sprechen dürfen.

Im Gegenteil: Konkrete Aussagen sind häufig glaubwürdiger und verständlicher als große Nachhaltigkeitsbegriffe.

EmpCo ist keine Verbotswortliste

Nicht jedes Vorkommen von „nachhaltig“, „grün“ oder „energieeffizient“ ist automatisch verboten.

Bei allgemeinen Umweltaussagen gelten künftig aber besonders hohe Anforderungen. Auch der Gesamteindruck einer Kommunikation – beispielsweise durch Bilder, Siegel, Icons und begleitende Aussagen – kann eine Rolle spielen.

Unser wichtigster Praxistipp lautet deshalb:

Nicht zuerst fragen: „Dürfen wir dieses Wort noch benutzen?“
Sondern: „Was wollen wir damit eigentlich konkret sagen?“

Oft ergibt sich daraus bereits die bessere Formulierung.

1 | Website: Über uns und Unternehmensdarstellung

Gerade unter „Über uns“, „Unsere Werte“, „Verantwortung“ oder „Nachhaltigkeit“ finden sich häufig Aussagen, die über Jahre gewachsen sind.

Statt:

„Wir handeln nachhaltig und verantwortungsvoll.“

konkreter zum Beispiel:

„Wir investieren kontinuierlich in die energetische Modernisierung unserer Bestände und entwickeln unsere Quartiere bedarfsgerecht weiter.“

Oder:

„Bestände erhalten. Energieverbrauch reduzieren. Wohnqualität weiterentwickeln.“

Auch bei „grün“ lohnt sich ein Blick auf die Bedeutung.

Statt:

„Nachhaltig wohnen im grünen Quartier.“

zum Beispiel:

„Viel Grün vor der Haustür: begrünte Innenhöfe, alte Bäume und großzügige Freiflächen prägen das Quartier.“

Dann beschreibt „grün“ tatsächlich das Wohnumfeld – und nicht pauschal die Umweltleistung des Unternehmens.

2 | Wohnungsangebote und Exposés

Auch bei Immobilienangeboten werden Vorteile gern auf wenige Begriffe reduziert.

Statt:

„Moderne, energieeffiziente Wohnung.“

besser – wenn es tatsächlich zutrifft:

„Das Gebäude wurde 2025 energetisch modernisiert. Fassade und Dach wurden gedämmt und die Fenster erneuert.“

Oder:

„Energieeffizienzklasse B laut Energieausweis.“

Grundregel: Lieber die konkrete Eigenschaft nennen als ein großes Versprechen daraus machen.

3 | Unternehmenspräsentationen und Imagebroschüren

Hier begegnen uns besonders häufig große Unternehmensversprechen.

Statt:

„Nachhaltige Bestandsentwicklung ist für uns selbstverständlich.“

zum Beispiel:

„Wir entwickeln unsere Bestände langfristig weiter – durch Modernisierung, Bestandserhalt und Investitionen in die Energieeffizienz.“

Auch soziale Aussagen sollten nicht nur gut klingen.

Statt:

„Wir sind ein sozial verantwortliches Wohnungsunternehmen.“

konkreter:

„Persönliche Beratung, Nachbarschaftsangebote und Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen gehören für uns zum Wohnen dazu.“

Natürlich gilt immer: Nur nennen, was das Unternehmen tatsächlich leistet.

4 | Neubau und Modernisierung

Baumaßnahmen verführen schnell zu pauschalen grünen Aussagen.

Statt:

„Wir modernisieren nachhaltig und ressourcenschonend.“

zum Beispiel:

„Bei der Modernisierung werden die Gebäudehülle gedämmt, Fenster erneuert und die Heiztechnik modernisiert.“

Oder:

„Wo es technisch sinnvoll ist, erhalten wir vorhandene Bauteile und ergänzen sie gezielt durch neue Lösungen.“

Der Vorteil: Die Aussage ist nicht nur konkreter – Mieterinnen und Mieter erfahren auch, was tatsächlich passiert.

Vorsicht ist außerdem bei Aussagen wie „klimafreundliche Wärmeversorgung“ geboten. Häufig ist es besser, zunächst die konkrete Technik oder Maßnahme zu nennen.

5 | Kampagnen

Kampagnen leben von kurzen Botschaften. Genau deshalb lohnt sich hier besondere Aufmerksamkeit.

Statt:

„Grüner wohnen mit uns.“

kann beispielsweise die konkrete Stärke des Quartiers in den Mittelpunkt rücken:

„Mehr Grün vor der Haustür.“

Dazu:

„Neue Bäume, zusätzliche Grünflächen und neu gestaltete Innenhöfe.“

Auch aus

„Familienfreundlich wohnen.“

kann eine stärkere Botschaft werden:

„Mehr Platz fürs Familienleben.“

Darunter folgen die tatsächlichen Argumente: Wohnungsgrößen, Spielmöglichkeiten, Kita, Schule, Freiflächen oder andere relevante Angebote.

EmpCo muss Kommunikation also nicht langweiliger machen. Sie zwingt eher dazu, die wirklichen Vorteile herauszuarbeiten.

6 | Flyer, Mieterinformationen und andere Infomaterialien

Auch kleine Kommunikationsmittel enthalten häufig pauschale Aussagen.

Statt:

„Ihr Haus wird energiesparend modernisiert.“

zum Beispiel:

„Wir dämmen die Fassade und erneuern die Fenster, um Wärmeverluste des Gebäudes zu reduzieren.“

Auch Aussagen wie

„Gut für Mensch und Umwelt“

sollten nicht einfach als schmückender Zusatz verwendet werden.

Wenn beispielsweise Außenanlagen verändert werden, ist die konkrete Information meist stärker:

„Wir erhalten vorhandene Bäume und schaffen zusätzliche bepflanzte Flächen.“

7 | Geschäftsberichte, Mieterzeitungen & Co.: Was passiert mit alten Veröffentlichungen?

Dieser Punkt ist für Wohnungsunternehmen besonders wichtig.

Geschäftsberichte, Mieterzeitungen, Jubiläumsbroschüren oder ältere Projektpublikationen lassen sich nicht einfach rückwirkend umschreiben – und sollten aus unserer Sicht auch nicht pauschal aus der Unternehmensgeschichte verschwinden.

Gleichzeitig gibt es für weiterhin aktive Werbung und bestehende Kommunikationsmittel keine allgemeine Übergangsfrist. Ab 27. September sollten aktuelle Websites, Werbemittel und kundenorientierte Kommunikation deshalb den neuen Anforderungen entsprechen.

Unser pragmatischer Vorschlag: Aktuelles und Archiv trennen

Historische Veröffentlichungen können beispielsweise in einen deutlich bezeichneten Archivbereich verschoben werden.

Etwa:

Archiv – Veröffentlichungen bis August 2026

oder bei einzelnen Dokumenten:

Archivdokument
Geschäftsbericht 2025
Redaktionsschluss: Juni 2026
Die Inhalte geben den Informations- und Kommunikationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

Ähnlich kann man mit älteren Mieterzeitungen, Broschüren oder bereits abgeschlossenen Projektdokumentationen umgehen.

Wichtig ist dabei die Trennung:

Aktuelle Kommunikation sollte geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Historische Veröffentlichungen können als solche erkennbar dokumentiert bleiben, statt sie stillschweigend als aktuelle Unternehmenskommunikation weiterzuführen.

Eine Archivkennzeichnung ist allerdings kein automatischer rechtlicher Freibrief. Bei besonders werblichen oder problematischen Aussagen sollte im Zweifel geprüft werden, ob ein Dokument weiterhin öffentlich zugänglich bleiben sollte.

Was wir nicht empfehlen würden: aus Vorsicht sämtliche alten Geschäftsberichte, Mieterzeitungen und Unternehmenspublikationen kommentarlos von der Website zu löschen.

Unser pragmatischer Vorschlag: Aktuelles und Archiv trennen

Historische Veröffentlichungen können beispielsweise in einen deutlich bezeichneten Archivbereich verschoben werden.

Etwa:

Archiv – Veröffentlichungen bis August 2026

oder bei einzelnen Dokumenten:

Archivdokument
Geschäftsbericht 2025
Redaktionsschluss: Juni 2026
Die Inhalte geben den Informations- und Kommunikationsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.

Ähnlich kann man mit älteren Mieterzeitungen, Broschüren oder bereits abgeschlossenen Projektdokumentationen umgehen.

Wichtig ist dabei die Trennung:

Aktuelle Kommunikation sollte geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Historische Veröffentlichungen können als solche erkennbar dokumentiert bleiben, statt sie stillschweigend als aktuelle Unternehmenskommunikation weiterzuführen.

Eine Archivkennzeichnung ist allerdings kein automatischer rechtlicher Freibrief. Bei besonders werblichen oder problematischen Aussagen sollte im Zweifel geprüft werden, ob ein Dokument weiterhin öffentlich zugänglich bleiben sollte.

Was wir nicht empfehlen würden: aus Vorsicht sämtliche alten Geschäftsberichte, Mieterzeitungen und Unternehmenspublikationen kommentarlos von der Website zu löschen.

8 | Klimaziele und Zukunftsversprechen

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Aussagen wie:

„Wir werden bis 2040 klimaneutral.“

Für Aussagen über künftige Umweltleistungen gelten besondere Voraussetzungen. Große Klimaversprechen sollten deshalb nicht einfach durch ein vorsichtigeres „Wir wollen …“ gerettet werden.

Wenn die erforderliche Grundlage für ein konkretes Klimaziel nicht vorhanden ist, kann es sinnvoller sein, über das zu sprechen, was bereits beschlossen oder umgesetzt wurde.

Zum Beispiel:

„Wir arbeiten schrittweise daran, die CO₂-Emissionen unseres Gebäudebestands zu reduzieren. Aktuelle Schwerpunkte sind …“

Was Wohnungsunternehmen jetzt konkret tun können

Niemand muss deshalb morgen sämtliche Texte neu schreiben.

Für einen ersten Check reichen vier Schritte:

Finden
Suchen Sie Website und aktuelle Materialien zunächst gezielt nach Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „energieeffizient“, „ökologisch“, „sozial“ oder „fair“.

Hinterfragen
Was versteht ein Leser wahrscheinlich unter dieser Aussage?

Konkretisieren
Welche tatsächliche Maßnahme, Leistung oder Eigenschaft steckt dahinter?

Sortieren
Was ist aktuelle Kommunikation – und was gehört als historische Veröffentlichung ins Archiv?

Unser Grundsatz:

Nicht Grün streichen. Sondern genauer werden.

Denn eine Aussage wie

„2026 pflanzen wir in unseren Quartieren 120 zusätzliche Bäume.“

erzählt meistens die bessere Geschichte als

„Wir engagieren uns für eine grüne Zukunft.“

Und wenn Zeit und Ressourcen für den Check fehlen?

Gerade bei gewachsenen Websites mit vielen Unterseiten, alten PDFs, Geschäftsberichten, Broschüren und Kampagnenmaterialien wird aus dem vermeintlich kleinen Check schnell eine größere Aufgabe.

Deshalb unterstützen wir Wohnungsunternehmen:

WebScreening
Wir prüfen Ihre Website gezielt auf kritische Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Social-Claims und markieren konkrete Fundstellen.

Sie erhalten eine klare Empfehlung:

belegen · präzisieren · ändern · rausnehmen · archivieren

Material-Check
Wir prüfen Geschäftsberichte, Exposés, Broschüren, Flyer, Anzeigen, Präsentationen, Kampagnen und weitere Kommunikationsmittel.

Und weil gute Kommunikation nicht beim Streichen endet, entwickeln wir auf Wunsch direkt passende Alternativformulierungen.

Unser Ziel ist nicht, möglichst viele rote Stellen zu finden.

Unser Ziel ist Kommunikation, die weiterhin wirkt – nur konkreter, glaubwürdiger und sicherer.

Sie möchten wissen, wo Ihre Kommunikation Handlungsbedarf hat?
Sprechen Sie uns an.

Hinweis: Unsere Kommunikationschecks ersetzen keine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung. Bei rechtlich zweifelhaften Einzelfällen weisen wir darauf hin und empfehlen gegebenenfalls eine juristische Prüfung.